Ein Kooperationsvertrag ist die formelle Vereinbarung zwischen Creator und Marke, die die Bedingungen einer Kampagne schriftlich regelt — über das hinaus, was per E-Mail oder DM besprochen wird. Viele kleinere Kooperationen werden informell abgewickelt, doch ein unterschriebener Vertrag schützt beide Seiten bei Missverständnissen oder Vertragsverletzungen.
Klauseln, die nicht fehlen sollten
- Deliverables und Fristen: welcher genaue Content wann geliefert wird (verweist meist auf den Brief als Anhang).
- Vergütung: Betrag, Zahlungsart und Rechnungsfrist.
- Nutzungsrechte am Content: ob die Marke ihn in bezahlter Werbung weiterverwenden darf (Whitelisting) und für wie lange.
- Exklusivität: ob der Creator nicht mit Konkurrenzmarken arbeiten darf und für welchen Zeitraum.
- Werbekennzeichnung: die Pflicht, Content nach geltendem Recht als Werbung zu kennzeichnen.
- Kündigungsbedingungen: was passiert, wenn eine Seite eine bereits laufende Kampagne abbricht.
Warum man ihn immer formalisieren sollte
Ein klarer Vertrag verhindert zwei der häufigsten Konflikte der Branche: Marken, die Content ohne bezahlte Rechte weiterverwenden, und Creators, die nach Lieferung des Contents nicht fristgerecht bezahlt werden. Vertrag und Rechnung zu jeder Kooperation zu haben, ermöglicht zudem eine korrekte Einnahmenerfassung — Teil der steuerlichen Grundlagen für Content-Creator, die zu Beginn oft übersehen werden.